Rundmail 10 / 2021

Liebe Kreisvorsitzende, liebe Kreisgeschäftsführerinnen,

ab 28. Juni treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach fünf Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach fünf Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Näheres dazu unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zucorona/ faq-corona-verordnung/

Vorträge, Mitgliederversammlungen, Seminare und Qualifizierungsschulungen je nach Infektionslage im jeweiligen Stadt- oder Landkreis:

  • In der außerschulischen und beruflichen Bildung gelten in der Inzidenzstufe 1 (unter 10) und in der Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) keine besonderen Regelungen und keine Beschränkungen der Personenzahl.
  • In der Inzidenzstufe 3 (35 bis 50) können Veranstaltungen ohne Beschränkung der Personenzahl durchgeführt werden – allerdings gilt 3G: geimpft, genesen oder getestet.
  • In der Inzidenzstufe 4 (über 50) gilt: im Freien maximal 100 Personen mit 3G. In geschlossenen Räumen sind es maximal 20 Personen mit 3G: geimpft, genesen oder getestet.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde falls der Inzidenzwert nicht bekannt ist und führen Sie die Veranstaltungen möglichst im Freien durch.

Im Sport gilt je nach Infektionslage im jeweiligen Stadt- oder Landkreis:

  • Inzidenzstufe 1
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 10, dann kann wieder Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen stattfinden.
  • Inzidenzstufe 2
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zwischen 10 und 35, dann kann wieder Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen stattfinden.
  • Inzidenzstufe 3
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zwischen 35 und 50, dann kann wieder Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung stattfinden. Voraussetzung sind die 3G: getestet, geimpft oder genesen.
  • Inzidenzstufe 4
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 50, dann kann wieder Sport im Freien mit maximal 25 Personen, Sport in geschlossenen Räumen mit maximal 14 Personen stattfinden. Voraussetzung sind die 3G: getestet, geimpft oder genesen.

Nutzen Sie die Lockerungen für Ihre Bildungsangebote.

Liebe Kreisvorsitzende, liebe Kreisgeschäftsführerinnen,

1. Teilnehmerbeitrag von Nichtmitgliedern bei Online-Vorträgen mit Bildungsreferentinnen

Das Präsidium entschied am 10. Juni, dass Teilnehmerbeträge von Nichtmitgliedern bei Online-Vorträgen mit Bildungsreferentinnen auf der Ebene verbleiben, die die Veranstaltung durchgeführt hat. Rückwirkend werden die Teilnehmerbeträge, die in der Landesgeschäftsstelle seit 1. Januar eingegangen sind an den Kreisverband bzw. den Ortsverein zurück überwiesen.

2. Mindestteilnehmerinnenzahl bei Vorträgen

12 Teilnehmerinnen Im Rahmen einer Richtlinienprüfung wird festgestellt, dass die Mindesteilnehmerinnenzahl bei Vorträgen in Präsenz 12 ist.

3. Qualifizierungsschulung „Buchführung und Steuerrecht“ 8. Juli, 9.30 bis 16.30 Uhr in Stuttgart

Für die Qualifizierungsschulung „Buchführung und Steuerrecht“ am 8. Juli sind noch Plätze frei. Sie findet im Haus des Landesbauernverbandes, Bopserstraße 17 in Stuttgart statt.

Zielgruppe sind die Kassiererinnen in Ortsvereinen. Referentinnen sind Steuerberaterin Sieglinde Böpple und die stellvertretende Geschäftsführerin Olga Hubl.

Anmeldeschluss ist der 24. Juni. Auch hier gilt: „getestet, geimpft, genesen“. Programm mit Anmeldeformular auf Anfrage.

7. Fotos aus Kreisverbänden und Ortsvereinen für das 75-jährige Verbandsjubiläum

Herzlichen Dank für die zahlreichen Fotos aus den Ortsvereinen und Kreisverbänden, die nach dem Aufruf für das Jubiläum in der Landesgeschäftsstelle eingegangen sind!

Der Einsendeschluss ist vorbei. Bitte schicken Sie keine Fotos mehr. Die Originale gehen wieder an die Ortsvereine und Kreisverbände zurück, nachdem diese eingescannt wurden.

8. Website-Baukasten für Kreisverbände und Ortsvereine

Es werden weitere Qualifizierungsschulungstermine zum Website-Baukastensystem angeboten. Vorbereitung und Ablauf:

  • Entscheidung, Website-Baukastensystem im Kreisverband/Ortsverein zu verwenden.
  • Checkliste ausfüllen und an den Landesverband senden. Anhand dieser wird die technische Einrichtung von unserer Agentur vorgenommen.
  • Baukasten-Schulung beim Landesverband besuchen.

Nächste Schulungs-Termine:

  • Online- Website-Baukastenschulung in zwei Teilen: 29. Oktober 2021 und 5. November 2021 jeweils von 9.30 bis 12.30 Uhr
  • Präsenz- Website-Baukastenschulung: 17. September 2021 von 9.30 bis 17.00 Uhr

Ansprechpartnerin: Coretta Albrecht, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

9. „Gesundheit und Frauen“ – am 5. Juli und 12. Juli 2021, jeweils 18 Uhr

In der Reihe „Gesundheit und Frauen“ werden aktuelle Themen aus dem Gesundheitsbereich, der Medizin und Forschung mit unterschiedlichen Referentinnen und Referenten diskutiert. In diesem Jahr liegt der Fokus auf den koronaren Erkrankungen bei Frauen. Weitere Informationen und Anmeldung siehe Flyer auf Anfrage.

10. Online-Juniorgruppenleiterinnen-Treffen / neue Juniorgruppen

Am Dienstag, den 6. Juli 2021 findet von 18.30 bis ca. 21.00 Uhr ein digitales Juniorgruppenleiterinnen- Treffen statt. Angesprochen sind aktive Juniorgruppenleiterinnen und interessierte LandFrauen, die eine Juniorgruppe in ihrem Ortsverein gründen möchten. An diesem Abend wird das Jugendprojekt „Läuft bei Dir! Werte. Wissen. Weiterkommen.“ zum Thema Demokratieförderung von Stefanie Hofer und Matthias Kathan von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg vorgestellt. Außerdem gibt es Informationen zu neuen Fördermöglichkeiten des Landesverbandes und zu den Bildungsangeboten der Bildungsreferentinnen.

Im Anschluss haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit sich auszutauschen und zu vernetzen. Die Einladung ist dem Rundmail beigefügt.

Anmeldungen bitte bis 1. Juli 2021 an: Bildungsreferentin Christine Binder: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Herzliche Grüße Dr. Beate Krieg Landesgeschäftsführerin

Liebe Kreisvorsitzende, liebe Kreisgeschäftsführerinnen,

mit dem Beschluss vom 3. Juni 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Die Änderungen treten ab dem 7. Juni in Kraft. Dazu äußert sich Gesundheitsminister Manne Lucha: „Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden. Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“

Deshalb rufen wir Sie dazu auf:

  • Für Ihre Vereine Veranstaltungen zu planen und für das zweite Halbjahr Referenten anzufragen.
  • Planen Sie in nächster Zeit die verschobenen Mitgliederversammlungen im Freien durchzuführen.
  • Im Gesundheitsbereich bitten wir Sie, vorrangig die Kursangebote im Freien durchzuführen oder mit der vorgeschriebenen Teilnehmerinnenzahl in der Halle nach Rücksprache mit der Gemeinde.
  • Bei Vortragsveranstaltungen muss der Nachweis für einen Test, der Impfung oder der Genesung erbracht werden („getestet – geimpft – genesen“).
  • Grundsätzlich gilt, alles was Sie planen und durchführen, muss unter Einhaltung der AHA-Regeln stattfinden. Selbstverantwortung ist gefragt und grundsätzlich auch die Rückversicherung bei der Gemeinde.

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung

Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

Für die Gymnastik gilt:

1. Öffnungsschritt (Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100)

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten, (z.B. Joggen im Wald) bei organisiertem Vereinssport

2. Öffnungsschritt (Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter)

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist wieder erlaubt (1 Person pro 20 m²).

3. Öffnungsschritt (Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter oder Inzidenz fünf Tage unter 50)

  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist wieder generell erlaubt (1 Person pro 10 m²)
  • Auch nicht kontaktarme Sportausübung ist erlaubt. Inzidenz unter 35 Sinkt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis fünf Tage in Folge unter 35, entfällt die Testpflicht für Außenbereiche.

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LandFrauen BW, Olgastr. 83, 70182 Stuttgart, Tel. 0711/ 24 89 27-0 Fax 0711/ 24 89 27-50 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.landfrauen-bw.de

„Grenzen-los digital!?“ – Online-Quiz zum Leitthema 28. Juni 2021, von 19-20.30 Uhr, bei den LandFrauen des Kreisverbandes Heidelberg

Das Quiz vermittelt Wissenswertes zum Leitthema. Auch Online werden auf unterhaltsame und anschauliche Weise anhand von Fragen interaktiv Informationen aus den Bereichen Lernen im digitalen Zeitalter, Gesundheit und der digitalisierten Arbeitswelt behandelt. Es werden Fragen nach dem Datenschutz und nach persönlichen Rechten und Pflichten bei der Digitalisierung gestellt.

Referentin: Ulrike Lieber, Bildungsreferentin, LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V.

Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden ist dieser Online-Vortrag kostenfrei. Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 10 Euro. Zum Mitmachen benötigen Sie einen Rechner / Laptop mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon (alternativ ein Headset) und Internetzugang. Anmeldefrist ist der 24.06.2021

Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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