Rundmail 10 / 2021

Liebe Kreisvorsitzende, liebe Kreisgeschäftsführerinnen,

ab 28. Juni treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach fünf Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach fünf Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Näheres dazu unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zucorona/ faq-corona-verordnung/

Vorträge, Mitgliederversammlungen, Seminare und Qualifizierungsschulungen je nach Infektionslage im jeweiligen Stadt- oder Landkreis:

  • In der außerschulischen und beruflichen Bildung gelten in der Inzidenzstufe 1 (unter 10) und in der Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) keine besonderen Regelungen und keine Beschränkungen der Personenzahl.
  • In der Inzidenzstufe 3 (35 bis 50) können Veranstaltungen ohne Beschränkung der Personenzahl durchgeführt werden – allerdings gilt 3G: geimpft, genesen oder getestet.
  • In der Inzidenzstufe 4 (über 50) gilt: im Freien maximal 100 Personen mit 3G. In geschlossenen Räumen sind es maximal 20 Personen mit 3G: geimpft, genesen oder getestet.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde falls der Inzidenzwert nicht bekannt ist und führen Sie die Veranstaltungen möglichst im Freien durch.

Im Sport gilt je nach Infektionslage im jeweiligen Stadt- oder Landkreis:

  • Inzidenzstufe 1
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 10, dann kann wieder Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen stattfinden.
  • Inzidenzstufe 2
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zwischen 10 und 35, dann kann wieder Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen stattfinden.
  • Inzidenzstufe 3
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zwischen 35 und 50, dann kann wieder Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung stattfinden. Voraussetzung sind die 3G: getestet, geimpft oder genesen.
  • Inzidenzstufe 4
    Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 50, dann kann wieder Sport im Freien mit maximal 25 Personen, Sport in geschlossenen Räumen mit maximal 14 Personen stattfinden. Voraussetzung sind die 3G: getestet, geimpft oder genesen.

Nutzen Sie die Lockerungen für Ihre Bildungsangebote.