Bundesregierung verringert Gerechtigkeitslücke bei der Mütterrente – Initiative des Landesverbandes trägt zur Verbesserung bei
Stuttgart, 06.12.2018
 
Das Kabinett hat im August beschlossen, dass künftig alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zusätzlich einen halben Rentenpunkt erhalten. Von diesem Beschluss könnten rund sieben Millionen Frauen profitieren. Im November hat der Bundestag unter der Führung der Bundesregierung die Mütterrente II beschlossen. Der LandFrauenverband Württemberg-Baden trug zu dieser Verbesserung bei.
Der LandFrauenverband Württemberg-Baden gab erstmals Ende 2012 mit einer Stellungnahme den Impuls, die Forderung nach der Gleichstellung der Rentenpunkte aufzugreifen. Gefordert wurde dieselbe Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben. 
Vom Deutschen LandFrauenverband wurde daraufhin eine Unterschriftenaktion gestartet. Der LandFrauenverband Württemberg-Baden beteiligte sich mit 10.410 Unterschriften. Insgesamt konnten bundesweit 73.137 Unterschriften im September 2013 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben werden. 
Bei den Forderungen hieß es: "Die Gleichstellung der Rentenpunkte ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sie ist ein wichtiger Baustein zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen." 
Das Gesetz zur Mütterrente trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Der Koalitionsvertrag sah vor, dass nur Mütter ab dem dritten Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen zusätzlichen Rentenpunkt erhalten. Die jetzige Lösung ist nach Meinung des Deutschen LandFrauenverbands (dlv) besser als die ursprüngliche. Gerade Frauen im ländlichen Raum und besonders die Bäuerinnen, die zeitlebens im Familienbetrieb mitarbeiteten, haben oftmals keinen eigenen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diese Frauen sieht der Deutsche LandFrauenverband beim Inkrafttreten der Gesetzesänderung Vorteile: Die Mindestbeitragszeit beträgt fünf Jahre und bereits mit zwei Kindern kann dann ein Rentenanspruch entstehen.
Es ist sinnvoll, die Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.