Liebe Kreisvorsitzende, liebe Kreisgeschäftsführerinnen,

mit dem Beschluss vom 3. Juni 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Die Änderungen treten ab dem 7. Juni in Kraft. Dazu äußert sich Gesundheitsminister Manne Lucha: „Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden. Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“

Deshalb rufen wir Sie dazu auf:

  • Für Ihre Vereine Veranstaltungen zu planen und für das zweite Halbjahr Referenten anzufragen.
  • Planen Sie in nächster Zeit die verschobenen Mitgliederversammlungen im Freien durchzuführen.
  • Im Gesundheitsbereich bitten wir Sie, vorrangig die Kursangebote im Freien durchzuführen oder mit der vorgeschriebenen Teilnehmerinnenzahl in der Halle nach Rücksprache mit der Gemeinde.
  • Bei Vortragsveranstaltungen muss der Nachweis für einen Test, der Impfung oder der Genesung erbracht werden („getestet – geimpft – genesen“).
  • Grundsätzlich gilt, alles was Sie planen und durchführen, muss unter Einhaltung der AHA-Regeln stattfinden. Selbstverantwortung ist gefragt und grundsätzlich auch die Rückversicherung bei der Gemeinde.

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung

Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

Für die Gymnastik gilt:

1. Öffnungsschritt (Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100)

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten, (z.B. Joggen im Wald) bei organisiertem Vereinssport

2. Öffnungsschritt (Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter)

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist wieder erlaubt (1 Person pro 20 m²).

3. Öffnungsschritt (Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter oder Inzidenz fünf Tage unter 50)

  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist wieder generell erlaubt (1 Person pro 10 m²)
  • Auch nicht kontaktarme Sportausübung ist erlaubt. Inzidenz unter 35 Sinkt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis fünf Tage in Folge unter 35, entfällt die Testpflicht für Außenbereiche.

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LandFrauen BW, Olgastr. 83, 70182 Stuttgart, Tel. 0711/ 24 89 27-0 Fax 0711/ 24 89 27-50 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.landfrauen-bw.de

„Grenzen-los digital!?“ – Online-Quiz zum Leitthema 28. Juni 2021, von 19-20.30 Uhr, bei den LandFrauen des Kreisverbandes Heidelberg

Das Quiz vermittelt Wissenswertes zum Leitthema. Auch Online werden auf unterhaltsame und anschauliche Weise anhand von Fragen interaktiv Informationen aus den Bereichen Lernen im digitalen Zeitalter, Gesundheit und der digitalisierten Arbeitswelt behandelt. Es werden Fragen nach dem Datenschutz und nach persönlichen Rechten und Pflichten bei der Digitalisierung gestellt.

Referentin: Ulrike Lieber, Bildungsreferentin, LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V.

Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden ist dieser Online-Vortrag kostenfrei. Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 10 Euro. Zum Mitmachen benötigen Sie einen Rechner / Laptop mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon (alternativ ein Headset) und Internetzugang. Anmeldefrist ist der 24.06.2021

Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Liebe LandFrauen!

Das neue Jahr hat begonnen. Nachdem der Tanzkreis still steht, Sportstunden ausfallen, müssen wir selbst aktiv werden – zuhause!

Hier einige Übungen, damit wir nicht einrosten und beweglich bleiben.

Atmung und Beweglichkeit

Unsere Atmung erhält uns am Leben, sie geschieht oft unbewusst. Wir können sie ganz gut spüren. In leichter Grätsche mit geradem Oberkörper hinstellen, die Hände in die Seiten stützen, an den Rippen ansetzen und tief ein- und ausatmen, ganz bewusst – 10 mal. Dann die Hände auf Bauch und Po legen, wieder ein- und ausatmen, beim Ausatmen den Bauch mit leichtem Druck zusammenschieben - 10 mal.

Auch im Liegen geht das gut – beide Hände am Bauchnabel auf den Bauch legen und bewusst ein- und ausatmen - 10 mal.

Wir stehen gerade, Füße zusammen, den rechten Arm strecken wir am Ohr nach oben, wir dehnen über den Kopf auf die linke Seite, bleiben in dieser Haltung und atmen tief in diese Streckung – 4 mal. Nicht nach vorne oder hinten kippen! Dann wechseln wir die Seite.

Wir gehen in den Vierfüßerstand (Knie und Hände) und versuchen unter dem Körper den rechten Ellenbogen und das linke Knie zusammenzubringen, dann Arm und Bein ausstrecken, mit dem Atmen verbinden – Arm und Bein gegengleich gestreckt - EINatmen, Ellenbogen und Knie zusammen -AUSatmen. Nach 10 Versuchen die Seiten wechseln.

NUR AUSFÜHREN, WENN DU SICHER AUF EINER HAND UND EINEM KNIE DICH HALTEN KANNST.

Wann immer möglich bewegt euch auch im Freien, frische Luft verbessert das Immunsystem, verstärkt die Vitamin D Bildung, unterstützt eure Abwehr gegen Krankheitserreger. Bleibt gesund!

Euer Vorstand
Gabi Sommer, Brigitte Rothenhöfer, Martina Sogl

Der Frühling lässt grüßen!

Anleitung als pdf zum ausdrucken.
 
Tulpengirlande
 

Benötigtes Material

  • Tonpapier
  • grünes Band
  • Schere
  • Bleistift
  • Locher

So geht`s:

  1. Tulpenkopf mit Hilfe der Schablone in der gewünschten Größe linksseitig auf das Papier zeichnen. 
  2. Tulpenkopf ausschneiden. 
  3. Drei Löcher ausstanzen (siehe Schablone) -  links, rechts und mittig unten.
  4. Langes Band durch das untere Loch fädeln auf gewünschte Länge kürzen und verknoten
  5. Aufhängeband jeweils durch die seitlichen Löcher der Tulpenköpfe „weben“. Eventuell rückseitig mit kleinem Tesapunkt fixieren.
Tulpengirlande_Vorlage