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Kategorie: Kreisverband
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Liebe Kreisvorsitzende, liebe Kreisgeschäftsführerinnen,

mit dem Beschluss vom 3. Juni 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Die Änderungen treten ab dem 7. Juni in Kraft. Dazu äußert sich Gesundheitsminister Manne Lucha: „Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden. Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“

Deshalb rufen wir Sie dazu auf:

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung

Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

Für die Gymnastik gilt:

1. Öffnungsschritt (Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100)

2. Öffnungsschritt (Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter)

3. Öffnungsschritt (Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter oder Inzidenz fünf Tage unter 50)

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